Wie funktioniert eine Nebenklage?
Treten Sie als Nebenkläger:in auf, muss dies dem Gericht mitgeteilt werden. Nur dann wird die Nebenklage zugelassen.
Treten Sie als Nebenkläger:in auf, muss dies dem Gericht mitgeteilt werden. Nur dann wird die Nebenklage zugelassen.
Diese Mitteilung ist in jedem Verfahrensstadium möglich. Allerdings beginnt ein Verfahren nicht neu, wenn Sie sich erst am Tag der Vernehmung dazu entscheiden, als Nebenkläger:in aufzutreten. Das Gericht muss auf die oder den Zeug:in keine Rücksicht nehmen.
Wer kann Rechtsbeistand bekommen?
Bei minderjährigen Zeug:innen muss ein:e Opferanwält:in bei sexuellem Missbrauch auf Antrag von Amts wegen beigeordnet werden. Auch Erwachsene, die als Kinder oder Jugendliche missbraucht wurden, haben einen solchen Anspruch.
Bei minderjährigen Zeug:innen muss ein:e Opferanwält:in bei sexuellem Missbrauch auf Antrag von Amts wegen beigeordnet werden. Auch Erwachsene, die als Kinder oder Jugendliche missbraucht wurden, haben einen solchen Anspruch.
Als Opfer sexueller Gewalt können Sie sich – unabhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen – ein:e Opferanwält:in kostenfrei vom Gericht beiordnen lassen. Auf Opferrechte im Strafverfahren spezialisierte Anwält:innen finden Sie unserer Datenbank und über den Verein Nebenklage e. V.
Rufen Sie an – auch im Zweifelsfall
Sprechen Sie mit den Berater:innen beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch. Ihr Anruf ist anonym und kostenfrei.
Telefonzeiten:
Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr
Di., Do.: 15.00 bis 20.00 Uhr
Schreiben Sie eine Nachricht
Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch berät Sie auch online. Mit einer anonymen Registrierung für die Online-Beratung des Hilfe-Telefons können Sie datensicher und vertraulich mit den Berater:innen kommunizieren.