Weitere Informationen zu den Hilfeangeboten
Die Einrichtungen können sich selbst auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch registrieren, um in die Datenbank aufgenommen zu werden. Die Einträge werden auf bestimmte Mindestanforderungen fachlich geprüft und freigeschaltet, sofern sie diesen entsprechen. Die Aufnahme in die Datenbank oder die Nennung eines Angebots sagt jedoch nichts über die Qualität der Beratung durch einzelne Personen vor Ort aus. Diese Bewertung können wir als Amt der Bundesregierung nicht vornehmen. Mit der Aufnahme im Hilfe-Portal ist also weder eine „Zertifizierung“ des jeweiligen Hilfeangebots noch eine Art von „Gütesiegel“ verbunden. Für die Aufnahme einzelner Angebote gelten die folgenden Mindestanforderungen, die mit der jeweiligen Kategorie des Angebots zusammenhängen:
Spezialisierte Fachberatungsstellen
Diese Einrichtungen konzentrieren ihre Arbeit auf das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Durch die Spezialisierung weisen sie vertiefte Fachkenntnisse und umfangreiches Erfahrungswissen auf. Sie unterstützen Betroffene und deren Angehörige als Erstanlaufstelle mit Beratungsangeboten und bei Bedarf auch mit langfristiger Begleitung. Darüber hinaus beraten sie helfende Personen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte und alle anderen Menschen, die Fragen zum Thema haben oder sich Sorgen um ein Kind machen.
Allgemeine Beratungsstellen mit spezialisiertem Angebot
Diese Einrichtungen beraten zu verschiedenen Themen. Für das Thema sexuelle Gewalt verfügen Sie über einen eigenen Arbeitsbereich oder beschäftigen einzelne Fachkräfte mit diesem Arbeitsschwerpunkt.
Allgemeine Beratungsstellen
Diese Einrichtungen verfügen in der Regel über ein sehr breitgefächertes Beratungsangebot und unterstützen bei Bedarf auch Betroffene von sexueller Gewalt und deren Bezugspersonen, ohne darauf in besonderer Weise spezialisiert zu sein. Ihnen kommt vor allem in ländlichen Regionen eine große Bedeutung zu.
Hilfe für Betroffene von Straftaten
Hier handelt es sich um Einrichtungen der Opferhilfe, die Betroffene von Straftaten unterstützen.
Ärzt:innen und (psychologische) Psychotherapeut:innen mit eigener Praxis
In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Berufskammern der Länder wird die Approbation der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen überprüft. Es werden nur Personen in die Datenbank aufgenommen, die über eine Approbation verfügen. Für Ärzt:innen mit Privatpraxis in den folgenden Ländern kann dieser Service derzeit jedoch nicht gewährleistet werden: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Saarland, Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig kann bei der Registrierung angegeben werden, inwiefern die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen über besondere Fachkenntnisse bei der Behandlung von Betroffenen von sexualisierter Gewalt verfügen.
Kliniken und Ambulanzen
Hier werden Einrichtungen aufgenommen, die auf ihrer Website über ein Angebot für Betroffene von sexualisierter Gewalt oder Menschen mit Traumafolgestörungen verfügen.
Rechtsanwält:innen
Die hier gelisteten Rechtsanwält:innen haben oftmals einen Schwerpunkt im Opferrecht. Sie vertreten die Interessen Betroffener zum Beispiel als Nebenklagevertretung während eines Strafverfahrens oder in Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Zufluchtsorte
Das sind vorübergehende Schutzunterkünfte für Menschen in Not- und Krisensituationen – vor allem bei akuter Bedrohung und Gewalt.
Krisendienste
Krisendienste sind Anlaufstellen für Menschen in akuten seelischen Problemsituationen.
Bei den Angaben zu inhaltlichen Schwerpunkten, wie zum Beispiel Prävention, organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt oder Unterstützung bei Übergriffen unter Kindern und Jugendlichen, sowie Angaben zur Barrierefreiheit, zu Sprachenangeboten usw. handelt es sich um Selbstangaben der Hilfeangebote.