Anwaltskanzlei Schäfer (FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT) - bundesweit tätig - in Berlin

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Schloßstr. 26 - 12163 Berlin

(Berlin)

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag:

09.00 bis 13.00 Uhr

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:

14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch, Freitag:

10.00 bis 13.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung

Wir beraten

Geschlechtliche Identität

  • weiblich
  • männlich
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  • trans*männlich
  • divers / nicht binär

Alter

  • 1-100 Jahre

Angebot für

  • Betroffene
  • Angehörige, Bezugspersonen, soziales Umfeld
  • Fachkräfte

Die Beratung ist verfügbar

  • Vor Ort
  • Telefonisch
  • Online

Sprachangebot

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Barrierefreiheit

  • Erste Kontaktaufnahme schriftlich möglich

Themen

  • Prävention
  • Sexualisierte Gewalt mittels digitaler Medien
  • Organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt
  • Übergriffige Kinder und Jugendliche
  • Menschenhandel

Weitere Informationen

Zusätzlicher Hinweis

Wir vertreten Sie an jedem Ort in ganz Deutschland!

 

Gehen Sie zum Arzt, möchten Sie von ihm bestmöglich beraten und behandelt werden und zwar so, als wäre er selbst der Patient. So verstehen wir unseren Beruf als Fachanwälte für Strafrecht.

 

Rechtsanwalt Georg C. Schäfer, Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin Sarah Kroll, Fachanwältin für Strafrecht

 

Das Amtsgericht Tiergarten bezeichnet Rechtsanwalt Schäfer in einem Beschluss als "erfahrener Nebenklagevertreter".

 

Wenn Sie Geschädigte/r einer Straftat geworden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich als Nebenkläger/in nach den §§ 395 ff. StPO der Anklage der Staatsanwaltschaft anzuschließen. Eine solche Nebenklage kommt z. B. bei Geschädigten von

 

Sexualdelikten

 

Körperverletzungsdelikten

 

Tötungsdelikten (versucht)

 

in Betracht. Die gleiche Befugnis steht den Eltern, Kindern, Geschwistern und dem Ehegatten oder Lebenspartner eines durch eine rechtswidrige Tat getöteten Menschen zu. Als Nebenkläger haben Sie beispielsweise das Recht, durch Ihren Anwalt ggf. Einsicht in die Akten zu nehmen, vollständig an der Hauptverhandlung teilzunehmen, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen und Entschädigungen für die Tat und Ihre Folgen zu verlangen.

 

Sie können sich für all dies eines Rechtsanwaltes bedienen.

 

Besonders schutzwürdige Nebenkläger/innen können sich nach § 397a Abs. 1 StPO einen anwaltlichen Beistand auf Kosten der Landeskasse, einen sogenannten Opferanwalt, beiordnen lassen. Dies kommt beispielsweise bei Straftaten wie besonders schweren Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§§ 176a, 176b StGB), sexueller Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB), bei versuchten Tötungsdelikten sowie bei Tötungen naher Angehöriger in Betracht.

 

Der bestellte Rechtsanwalt hat sodann ggf. auch das Recht, Einsicht in die Verfahrensakten zu nehmen und an allen Vernehmungen vor und während der Hauptverhandlung teilzunehmen und Sie während Ihrer Zeugenvernehmung zu begleiten und zu unterstützen. Des Weiteren hat er als Ihr Beistand Frage- und Antragsrechte.

 

Im sogenannten Adhäsionsverfahren kann der Rechtsanwalt für Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, die aus der gegen Sie begangenen Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Ansprüche schon im Strafverfahren zu verfolgen.

 

Sollten Sie nicht Verletzte/r einer Straftat sein, sind jedoch als Zeugin oder Zeuge in einem Strafverfahren benannt, so kann Ihnen unter bestimmtenen Voraussetzungen, die sich aus § 68b StPO ergeben, auf Kosten der Landeskasse ein sogenannter Zeugenbeistand bestellt werden.

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Karte ist eine zusätzlich visuelle Darstellung der Detailansicht

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